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Praxis Online Lernen!
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Die nächste Dimension der Fahrausbildung
Wir haben unsere Filialen mit einer zusätzlichen Unterstützung für unsere Fahrschüler ausgestattet, einem Degener Fahrsimulator neuester Generation. So bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ganz in Ruhe ihre ersten Fahrversuche zu machen und dabei mögliche Ängste vorm Fahren schon im Vorfeld abzubauen. Danach geht es stufenweise weiter – bis Sie sich sicher fühlen für die erste echte Fahrstunde mit einem unserer Fahrzeuge.
Fahrerlaubnisklassen
Klasse A
einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW
Wenn unter 24 Jahre alt, dann ist die Klasse A2 Voraussetzung.
Hinweis: Bei zweijährigen Vorbesitz von A2 ist zum Erwerb eine praktische Prüfung erforderlich, mit vorangegangenen
Übungsfahrten.
Mindestalter: Mindestalter 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Einschluss: Klasse A1 A2 und AM
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW Motorleistung, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Hinweis: Bei zweijährigen Vorbesitz von A1 ist zum Erwerb eine
praktische Prüfung erforderlich, mit vorangegangenen Übungsfahrten.
Mindestalter: 18 Jahre
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Einschluss: AM, A1
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen), bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, max- 15 kW Motorleistung
Mindestalter: 16 Jahre
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Einschluss: AM
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne Batterie)
Mindestalter: 15 Jahre
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Einschluss: keine
Klasse B
Kraftfahrzeuge - außer solchen der Klassen A1, A2 und A - bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse, zur Beförderung bis 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger: bis 750 kg zul. GM oder über 750 kg zul. GM sofern die Kombination 3.500 kg zul. GM nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Einschluss: AM, L
Klasse B mit 17
Kraftfahrzeuge - außer solchen der Klassen A1, A2 und A - bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse, zur Beförderung bis 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger: bis 750 kg zul. GM oder über 750 kg zul. GM sofern die Kombination 3.500 kg zul. GM nicht übersteigt
Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen.
Mindestalter: 17 Jahre (bei begleitetem Fahren)
Erwerb: direkt
Befristung: bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
Einschluss: AM, L
Klasse B96
Die Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 96 kann erteilt werden für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wobei die zul. GM der Kombination 4.250 kg betragen darf
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre (bei begleitetem Fahren)
Erwerb: Vorbesitz Klasse B
Befristung: keine
Einschluss: keine
Klasse B196
Die Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 196 kann erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A1.
Hinweis: Diese Erweiterung ist nur innerhalb von Deutschland gültig. Es besteht keine Möglichkeit des Aufstieges in die A-Klassen.
Mindestalter: 25 Jahre,
Erwerb: Vorbesitz Klasse B (länger als 5 Jahre),
Kein Aufstieg zu Klasse A möglich
Klasse BE
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger bestehen
Anhänger: Anhänger bzw. Sattelanhänger bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre (bei begleitetem Fahren)
Erwerb: Vorbesitz Klasse B
Befristung: keine
Einschluss: keine
Klasse C
Kraftfahrzeuge -außer solchen der Klasse AM, A1, A2 und A - über 3.500 kg zul. GM, zur Beförderung bis 8 Personen außer dem Fahrer, Anhänger bis 750 kg zul. GM
Hinweis: unter 21 Jahre, vor Erwerb der Grundqualifikation bzw. vor Ende der Ausbildung, nur Inlandsfahrten im Rahmen der Ausbildung
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (mit Grundqualifikation BKF oder bei Berufskraftfahrer-Ausbildung)
Erwerb: Vorbesitz Klasse B
Befristung: auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Einschluss: C1
Klasse C1
Kraftfahrzeuge - außer solchen der Klasse AM, A1, A2 und A - über 3.500 kg zul. GM, aber nicht mehr als 7.500 kg zul. GM, zur Beförderung bis 8 Personen außer dem Fahrer, Anhänger bis 750 kg zul. GM
Mindestalter: 18 Jahre
Erwerb: Vorbesitz Klasse B
Befristung: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Einschluss: keine
Klasse C1E
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger/ Sattelanhänger über 750 kg zul. GM, Kombination max. 12.000 kg zul. GM
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger/ Sattelanhänger über 3.500 kg zul. GM, Kombination max. 12.000 kg zul. GM
Mindestalter: 18 Jahre
Erwerb: Vorbesitz Klasse C1
Befristung: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Einschluss: BE sowie D1E (bei Vorbesitz von D1)
Klasse CE
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger/Sattelanhänger über 750 kg zul. GM
Hinweis: unter 21 Jahre, vor Erwerb der Grundqualifikation bzw. vor Ende der Ausbildung, nur Inlandsfahrten im Rahmen der Ausbildung
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (mit Grundqualifikation BKF oder bei Berufskraftfahrer-Ausbildung)
Erwerb: Vorbesitz Klasse C
Befristung: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz von D1) und DE (bei Vorbesitz D)
Klasse MOFA 25/ Segway
Keine Fahrerlaubnis erforderlich, jedoch Prüfungsbescheinigung für
Mindestalter: 15 Jahre
Erwerb: direkt
Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfungsbescheinigung.
Berufskraftfahrer
Aus- und Weiterbildung
Technische Neuerungen, gesetzliche Änderungen, Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt sowie der Anspruch des Arbeitgebers und des Kunden erfordern eine ständige Fortbildung.
Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Ab September 2008 für Busse und 2009 für LKWs gelten besondere Zugangsvoraussetzungen für den Erwerb der entsprechenden Berechtigung. Neben der Führerscheinausbildung müssen alle Fahrer, die das jeweilige Fahrzeug gewerblich nutzen, eine sogenannte Berufskraftfahrerqualifikation (Grundqualifikation) nachweisen.
Dies kann in zwei Varianten erfolgen:
Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Alle LKW- und Bus-Fahrer müssen bis spätestens 2015 bzw. 2016 eine Weiterbildung nachweisen. Diese umfasst eine Schulung von 35 Stunden in fünf Jahren. Es empfiehlt sich, jedes Jahr einen Tag mit je sieben Stunden Weiterbildung zu besuchen. Die durchgeführte Weiterbildung wird als Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen. Es wird empfohlen, diese 5 Jahresfrist mit der ärztlichen Untersuchung und der Gültigkeit der Fahrerkarte bei Nutzung eines digitalen Kontrollgerätes zu synchronisieren.
Erste Hilfe
Diese Erste Hilfe-Kurse entsprechen den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen sowie der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001).
ANMELDUNG erforderlich! Teilnehmerzahl begrenzt!
Es können Kurse im Rahmen eines theoretischen Intensivkurses stattfinden. Wir bitten die Termine unserer Startseite zu entnehmen.
Werden Sie wieder mobil - wir helfen gerne
Sie sind schon längere Zeit nicht mehr gefahren und möchten nun wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen? Dann haben wir das richtige Konzept für Sie. Das Autofahren ist in unserer Gesellschaft zur Selbstverständlichkeit geworden. Autofahren ist vor allem auch eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit. Auch unser Ziel ist es in erster Linie verantwortungsvoll im Sinne der Verkehrssicherheit tätig zu sein.
Aus diesem Grund hat unsere Chefin Christina Mansfeld ein Konzept entwickelt, welches Sie verantwortungsvoll und sicher in die Mobilität zurückführt. Im Mittelpunkt des Konzepts stehen immer Sie als aktiver Verkehrsteilnehmer.
So sieht unser Konzept für Sie aus:
Kinder und Verkehr
Seit vielen Jahren unterstützt das Programm "Kind und Verkehr" des Deutschen Verkehrssicherheitsrates und seine Mitglieder Eltern bei ihren verkehrserzieherischen Bemühung. Das Programm und seine Inhalte sind auf den vorschulischen Bereich ausgerichtet.
Zur gezielten Vorbereitung von Kindergarten auf den Schulweg gibt es spezielle Angebote.
Themenschwerpunkte sind:
Sicher mobil
Mobil sein heißt, Kontakte pflegen, Besorgungen erledigen, Reisen unternehmen und neue Erfahrungen machen - kurz gesagt: selbstständig und aktiv am Leben teilnehmen können.
Leider liegt es in der Natur der Dinge, dass mit zunehmendem Alter körperliche und geistige Funktionen teilweise nachlassen.
Sicher mobil ist ein Programm des Deutschen Verkehrsichheitsrates und seiner Mitglieder. Es wird unterstützt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Das Programm will Ihnen helfen, ein Leben lang sich und mobil zu sein. Es richtet sich an aktive Verkehrsteilnehmer ab 50 Jahre:
Wäre das etwas für Sie? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!