Wann kann ich mit meiner Führerschein-Ausbildung anfangen?
Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter ist für die unterschiedlichen Klassen durch den Gesetzgeber festgelegt. Hier muss der Antrag ausgefüllt und an die zuständige Behörde weiterleitet werden.
Was kostet der Führerschein?
Es gibt 16 verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Jede Klasse hat unterschiedliche Voraussetzungen und setzt ein bestimmtes Mindestalter voraus. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse verändert sich z.B. in der nötige Anzahl Theorieunterricht oder Sonderfahrten. Da wir Ihnen das beste Angebot zu Ihrer möglichen Fahrerlaubnisklasse erstellen wollen, verzichten wir auf eine allgemeine Preisübersicht. Unsere Kundenbetreuung plant gerne und individuell Ihren Führerschein. Zu den Öffnungszeiten sind Sie immer ohne Voranmeldung persönlich oder telefonisch willkommen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt:
Was kann ich gegen Prüfungsangst tun?
Seien Sie gelassen!
Wir haben zusammen mit der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände einige Tipps zusammengestellt, mit denen Sie sich gezielt auf Prüfungsablauf und Prüfungsatmosphäre einstellen können.
Gut vorbereitet losfahren:
Unterwegs gelassen bleiben:
Grundsätzlich gilt: Eine gewissenhafte und umfangreiche Ausbildung ist immer noch die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfung.
Wir wünschen viel Erfolg!